Firmengründung in Brasilien

Die Gründung einer Betriebsstätte in Brasilien durch einen ausländischen Investor ist faktisch unmöglich, weil dazu unter anderem die Zustimmung des brasilianischen Industrie- und Handelsministeriums erforderlich ist. Deutsche Unternehmen, die in Brasilien investieren möchten, gründen deshalb dort in aller Regel Tochtergesellschaften.

Rechtsanwalt Brasilien

+49 (0)221–80 177 80

Um das Risiko der persönlichen Haftung
auszuschließen, erfolgen 90 % der Firmengründungen
in Form von Kapitalgesellschaften

Anders als in Deutschland werden in Brasilien üblicherweise Kapitalgesellschaften gegründet. Die Personengesellschaftsstruktur der KG, OHG oder GbR führt in Brasilien zu einer unbeschränkten Haftung der Gesellschafter; ein Ausgleich dieser Belastung erfolgt nicht – etwa durch die Gewährung von Steuervorteilen. Deshalb wird zu 90 % die Rechtsform der GmbH (Limitada – Ltda.) gewählt oder der AG
(Sociedade Anônima – S/A oder Cia,).

Firmengründung als AG in Brasilien teilweise vorgeschrieben

Die Gründung einer AG (Sociedade Anônima – S/A oder Cia.) ist, ebenso wie in Deutschland, komplexer als die einer GmbH (Limitada – Ltda.); sie wird in der Regel für Projekte größeren Umfangs eingesetzt. Teilweise ist die zu wählende Gesellschaftsform jedoch auch gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der Gründung einer brasilianischen GmbH und der Formulierung des Gesellschaftsvertrags gilt es, wichtige Details zu beachten. Hierbei sind insbesondere die Mehrheitsverhältnisse zu berücksichtigen, denen nach brasilianischem Recht im Hinblick auf eine Vielzahl von Entscheidungen besondere Bedeutung zukommt. Die Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland müssen zudem auch einen Vertreter in Brasilien bevollmächtigen.

Wahl der Gewinnermittlungsmethode nach
ausführlicher Analyse

Ein besonderes Augenmerk liegt bei der Gründung eines Unternehmens in Brasilien außerdem auf den steuerrechtlichen Besonderheiten. Abhängig von der Aktivität und der Bruttoumsatzerlöse können in der Regel zwei verschiedene Gewinnermittlungsmethoden verwendet werden: die komplette (Lucro Real) und die vereinfachte Methode (Lucro Presumido). Nur eine ausführliche Analyse aller Merkmale kann zur richtigen Steuerplanung führen.

Umfassende Unterstützung –
weit über die Gründung hinaus

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Phasen des Gründungsprozesses vor Ort in Brasilien. Unsere Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht auf die Verfassung von Gesellschaftsverträgen und Erledigung der Gründungsformalitäten. Wir sind darüber hinaus behilflich bei der Suche geeigneter Räumlichkeiten und stellen in der Gründungsphase auch Bürofazilitäten zur Verfügung. Schließlich unterstützen wir Sie als Ihr Rechtsanwalt für Brasilien auch bei allen steuerlichen und buchhalterischen Angelegenheiten.

Sie wünschen Beratung bei der Firmengründung in Brasilien?

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte per E-Mail, wählen Sie +49 (0)221 – 80 177 80 oder nutzen Sie unser Kontakt-Formular. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!