Anerkennungsverfahren ausländischer Urteile in Brasilien

Damit ein ausländisches Gerichtsurteil (bspw. ein deutsches Urteil) in Brasilien gültig wird, ist es erforderlich, das Urteil beim Brasilianischen Obergerichtshof (Superior Tribunal de Justiça –STJ) durch ein Anerkennungsverfahren (Homologação de Sentença Estrangeira) anerkennen zu lassen.

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Erst nach diesem erfolgreichen Anerkennungsverfahren ist es möglich, beispielsweise ein Scheidungsurteil in Brasilien wirksam zu machen (bspw. zwecks neuer Heirat) bzw. die Vollstreckung eines Titels in Brasilien beim zuständigen Gericht einzureichen.

Um die Durchführung des Anerkennungsverfahrens zu ermöglichen, müssen sämtliche Unterlagen in der hierfür benötigten Form beim Obergerichtshof in Brasília eingereicht werden. Lassen Sie uns einfach das Gerichtsurteil, was Sie in Brasilien anerkennen lassen möchten, zukommen und wir erstellen Ihnen unverzüglich eine Liste mit den dafür benötigten Unterlagen. Sobald die Unterlagen bei uns eingegangen sind, können wir alle erforderlichen Behördengänge für Sie übernehmen, um das deutsche Urteil schnellstmöglich in Brasilien anerkennen zu lassen.

Nach dem erfolgreichen Anerkennungsverfahren sind weitere gerichtliche und/oder außergerichtliche Maßnahmen notwendig, wie beispielsweise die Einreichung des Vollstreckungsverfahrens bei den zuständigen lokalen Gerichten bzw. die Eintragung des Titels beim zuständigen Standesamt (bspw. bei Scheidungen). Gerne stehen wir Ihnen auch hierbei kompetent zur Seite.

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